Soldaten

Soldaten aufgepasst: So kannst du die

Kosten

für die

Reinigung Deiner Berufsbekleidung

von der Steuer absetzen!

Erfahren Sie, wie Soldaten die Reinigungskosten ihrer Berufsbekleidung von der Steuer absetzen können. Tipps und wichtige Informationen finden Sie in unserem Blogartikel. Reduzieren Sie jetzt Ihre Steuerlast!

Erstellt:
17.4.2023
| Aktualisiert:
28.11.2024

Nicht selten herrscht für Soldaten in Bezug auf ihre Steuererklärung große Unklarheit, wobei manche Aspekte hier deutlicher sind als andere. Einen sehr strittigen Punkt stellt dabei die Absetzung von Reinigungskosten der Berufskleidung dar. Lassen sich diese überhaupt absetzen und wenn ja, wie viel ist dabei möglich? Im folgenden Blogbeitrag schaffen wir Klarheit.

Grundsätzliche Fakten

Das Wichtigste zuerst: Ja, selbstverständlich lassen sich anfallende Reinigungskosten der Berufskleidung, also der Uniform, absetzen. Um dies zu tun, gibt es eine bestimmte Auswahl an Möglichkeiten. Für gewöhnlich läuft es folgendermaßen ab: Wenn Externe für das Erstellen der Steuererklärung beauftragt werden, sich um die Reinigungskosten zu kümmern, oder wird eine Steuersoftware verwendet, beträgt die abgesetzte Summe 110 € - wobei es sich um eine Pauschale handelt. Nicht selten lassen sich Soldaten auch von Freunden und Verwandten helfen, oder machen die Steuererklärung schlicht und einfach selbst. Früher gab es noch bestimmte Musterformulare innerhalb der Einheiten der Bundeswehr. Wer diese allerdings nutzt, riskiert einen Besuch von der Steuerfahndung.

Eine bessere Variante stellt unser neu entwickeltes System dar, dass dem Soldaten ermöglicht, bis zu 780 € an Reinigungskosten abzusetzen. Die Kosten werden also nicht nur mithilfe einer Pauschale festgesetzt, sondern individuell an den Soldaten angepasst.

Welche Voraussetzungen bestehen?

1) Wie im BFH-Urteil vom 29.06.1993 - VI R 77/91 sowie vom 29.06.1993 – VI R 53/92, BStBL II S. 837/838 vom Bundesfinanzhof festgelegt, lassen sich gemäß § 9 Abs. 1 Nr.6 EstG typische Berufsbekleidungsstücke als Werbungskosten steuerlich absetzen.

2) Wichtig zu wissen ist, dass das Finanzamt klare Grenzen zwischen Berufskleidung und privater Bekleidung zieht. Kleidung, die auch im privaten Kontext getragen wird/getragen werden kann, wird offiziell nicht als Arbeitsbekleidung anerkannt und wird dementsprechend nicht in Berechnungen miteinbezogen. Dazu zählen zum Beispiel Kleidungsstücke wie Socken, Unterwäsche oder „gewöhnliche“ Schuhe.

Grundsätzlich gilt also, dass nur Reinigungskosten für Kleidung abgesetzt werden kann, die eindeutig überwiegend oder bestenfalls ausschließlich im beruflichen Kontext getragen wird.

Wie viel kann abgesetzt werden?

Gemäß FG Nürnberg v. 24.10.2014 (Az. 7 K 1704/13) können die Reinigungskosten typischer Berufsbekleidung auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese im eigenen Haushalt anfallen. Abhängig von der durchgeführten Reinigung gibt es drei mögliche Variationen, die Reinigung der Arbeitskleidung steuerlich abzusetzen:

Die Reinigungspauschale

Für die Reinigungspauschale werden keine Belege oder dergleichen benötigt, sie wird ganz allgemein berechnet und entsprechend abgesetzt. Die Reinigungspauschale wird nämlich gleichgesetzt mit der Arbeitsmittelpauschale, bei der in der Regel pauschal 110 € pro Jahr für Arbeitsmittel wie Reinigung, Kontoführungsgebühren, Schreibwaren, Computer, Arbeitskleidung oder Fachliteratur von der Steuer abgesetzt werden können. Allerdings besteht für den Soldaten im Allgemeinen kein Anspruch auf die Pauschale. Abgesehen davon sind die tatsächlichen Aufwendungen des Soldaten nicht selten um ein Vielfaches höher, als in der Pauschale berechnet.

Professionelle Textilreinigung

Natürlich besteht für den Soldaten auch die Möglichkeit, die Wäsche in einer professionellen Wäscherei oder Textilreinigung zu säubern. Hier können die tatsächlich angefallenen Kosten von der Steuer abgesetzt werden. Um der Belegvorhaltepflicht Folge zu leisten und auf Anfrage des Finanzamts gewappnet zu sein, müssen die Belege aufgehoben und im Fall der Fälle dem Finanzamt vorgelegt werden.

Zuhause gewaschene Wäsche korrekt absetzen

Die Reinigungskosten können, anhand repräsentativer Daten der Verbraucherschutzzentrale oder Hersteller unter Berücksichtigung der Angaben des Steuerpflichtigen, geschätzt werden. Abziehbar sind hierbei sowohl die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs, also Wasser – und Energiekosten sowie Wasch- und Spülmittel, als auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung, Instandhaltung und Wartung der für die Reinigung eingesetzten Waschmaschine. Diese müssen so genau wie möglich geschätzt oder berechnet werden. Die Berechnung ergibt sich hierbei aus der anfallenden Menge (Gewicht), der Haushaltsgröße sowie der Behandlungsart gemäß dem Urteil des FG Nürnberg v. 24.10.2014 (Az. 7 K 1704/13). Allerdings wurden die entsprechenden Daten der Tabelle im Jahr 1993 erstellt, wie in Bild 2 zu sehen. Würde man die Werte mit Blick auf die heutige Inflation betrachten, kämen höhere Summen zur Abrechnung infrage.

Bild 2: Kostenzusammensetzung gem. Verbraucherschutzzentrale

Wie funktioniert unser System?

Da unser System so genau wie möglich arbeiten soll, um für jeden Soldaten die gerechte Summe herausholen zu können, gehen wir folgendermaßen vor:

Da wir für jeden Soldaten die Reinigungskosten auf den Punkt genau bestimmen wollen, brauchen wir das exakte Gewicht der Kleidung. Dementsprechend haben wir die Soldaten nach Teilstreitkräften aufgeteilt und uns die Bekleidungsstammkarten genauer angesehen. Als Nächstes haben wir jedes Kleidungsstück gewogen, welches man in der Waschmaschine reinigen kann.

Der Soldat ist mithilfe unseres Programmes in der Lage, die genauen Umstände seines Waschverhaltens anzugeben. Folgende Faktoren werden also in unserem System eingetragen:

- Wie viele Personen leben im Haushalt?
- Wurde ein Trockner genutzt oder die Wäsche gebügelt?
- Wie viele Kleidungsstücke wurden wie oft im Jahr gewaschen?

Bild 2 : Auszug - Angaben "Reinigungskostenrechner" von SteuerBeamte

Um die Anzahl der Wochenenden, an denen die Uniformteile gereinigt worden sein könnten, so präzise wie möglich zu ermitteln, werden zusätzliche Informationen wie Urlaubstage, Wochen im Einsatz/See oder Tage auf Übung/Homeoffice angegeben. Als Beispiel hat der Soldat, wie in Bild 3 dargestellt, seine Feldanzüge an 46 Wochen im Jahr gewaschen.

Bild 3: Auszug - Auflistung der typischen Bekleidung eines Heeressoldaten von SteuerBeamte

Aus den eingegebenen Daten ergeben sich im Nachhinein die Kosten.

Um den Unterschied zu anderen Dienstleistungen im Vergleich zu Steuerbeamten zu verdeutlichen: Wenn ein Soldat beispielsweise 46 Wochen im Jahr seine Uniform zu Hause reinigt, ergibt das absetzbare Kosten von etwa 180 €. Durch unser System hat der Soldat daher die Möglichkeit, mit minimalem Aufwand über die 110 €-Pauschale zu kommen und über das Jahr hinweg mehr als 700 € abzusetzen.

Wie weise ich die Reinigungskosten bei Finanzamt nach?

Wenn die Steuererklärung über SteuerBeamte eingereicht wurde, besteht kein Grund zur Sorge. Der kostenlose Nachfragen-Generator steht zur Verfügung, um alle Schritte mühelos zu erledigen. Dieses nützliche Tool generiert basierend auf den für das Steuerjahr angegebenen Informationen eine PDF-Datei. Nachfolgend erhält man eine detaillierte Übersicht der Wäschekosten, wie in Bild 4 dargestellt. Diese klare Aufstellung kann dann dem Finanzamt vorgelegt werden. Die präzise Aufschlüsselung erleichtert es dem Finanzamt, die Glaubwürdigkeit der Reinigungskosten nachzuvollziehen.

Bild 4: Muster "Anlage Reinigungskosten" aus dem Nachfragen-Generator von SteuerBeamte

Zusammenfassung


Abschließend lässt sich festhalten, dass eine steuerliche Absetzung der Reinigung von Berufsbekleidung tatsächlich möglich ist – wenn auch unter bestimmten Bedingungen. Hierbei lohnt es sich, einmal in unser System zu schauen und unser Verfahren auszuprobieren, um das Maximum an absetzbaren Kosten herauszuholen.

Eine kleine Warnung am Schluss: Manche Kompanien verteilen Musterbescheinigungen, die jedem Soldaten 760 € an Reinigungskosten durch ein Dienstsiegel bescheinigen. Da innerhalb der Einheit allerdings niemand Einsicht darin hat, wie viel Kleidung der Soldat denn nun tatsächlich Zuhause wäscht, sind diese unzulässig. Im schlimmsten Falle wertet die Steuerfahndung dies als Steuerhinterziehung. Also am besten Finger weg von solchen Musterbescheinigungen.

Disclaimer
Wir bieten keine Steuerberatung an und ersetzen nicht die Dienste eines zertifizierten Steuerberaters. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Weitere Informationen findest du in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
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