Soldaten

Was Soldaten wissen sollten: Der

Tarifabschluss

im öffentlichen Dienst

2023

Die Tarifverhandlungen 2023 im öffentlichen Dienst betreffen auch Soldaten, jedoch gibt es kaum relevante Informationen dazu im Netz. Unsere Recherchen sollen den Soldaten helfen, sich in dieser Verwirrung zurechtzufinden.

Erstellt:
2.6.2023
| Aktualisiert:
28.11.2024

Update 31.08.2023:
Auszahlung des Inflationsausgleichs in der Bezügeabrechnung zum 01.09.2023: Insgesamt 1.900 € für SaZ und FWD. Gemäß Mitteilung in der Bezügeabrechnung: 'Die Sonderzahlung erfolgt in vorläufiger Höhe und steht insbesondere unter dem Vorbehalt der endgültigen Festsetzung sowie der abschließenden gesetzlichen Regelung."

Update 04.08.2023:
Auszahlung: Voraussichtlich werden die Soldaten die
Auszahlung der Inflationsprämie zusammen mit ihren Bezügen im September oder spätestens im Oktober erhalten.

Update 13.07.2023:
Großartige Neuigkeiten - Am 13.07.2023 hat das Kabinett den Entwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung genehmigt. Es gibt jedoch eine geringfügige Änderung. Ab dem 1. März 2024 ist geplant, die Besoldung und Versorgung um 200 Euro zu erhöhen und anschließend eine Steigerung um 5,3 % (anstatt 5,5 %) vorzunehmen. Darüber hinaus werden dynamische Besoldungsbestandteile wie der Familienzuschlag und Amtszulagen um 11,3 Prozent erhöht, entsprechend dem Tarifvertrag.

Überblick über die Kernpunkte des Tarifergebnisses

Das Tarifergebnis umfasst verschiedene Maßnahmen, die zu einer spürbaren Verbesserung der Einkommenssituation der Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen sollen. Die wichtigsten Kernpunkte des Tarifergebnisses für Zeitsoldaten und Berufssoldaten sind:

Die Laufzeit des Tarifabschlusses beträgt 24 Monate und gilt vorläufig bis zum 31. Dezember 2024.

Inflationsausgleichszahlung am Beispiel eines Hauptgefreiten

Um die Auswirkungen des Inflationsausgleichs auf die Soldaten zu veranschaulichen, betrachten wir das Beispiel eines Hauptgefreiten mit folgenden Daten: 

Für die Berechnung der Inflationsausgleichzahlung betrachten wir lediglich das Netto, da die Sonderzahlung steuerfrei ist. Dazu haben wir in der folgenden Tabelle die Änderung des Nettogehalts aufgezeigt.

Wie man in der Tabelle erkennt, erhöht sich das Nettogehalt im Monat Juni einmalig um 1.240 €. Von Juli 2023 bis Februar 2024 bleibt diese gleich bei 220 €, was eine Steigerung des Nettogehalts von 10,0% darstellt.

Erhöhung der Tabellenwerte ab März 2024

Im Tarifergebnis wurde vereinbart, dass ab März 2024 die Tabellenwerte im öffentlichen Dienst erhöht werden. Dabei erfolgt die Erhöhung der Tabellenentgelte in zwei Schritten. Zunächst werden alle Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200 € angehoben. Anschließend wird der nun erhöhte Betrag noch einmal linear um 5,3 Prozent angehoben. Die Erhöhung soll mindestens 340 € betragen, falls die prozentuale Erhöhung geringer ausfällt. Wir gehen davon aus, dass im gleichen Zuge die Besoldungstabellen für Soldaten angepasst werden. 

Um die Auswirkungen der Tabellenerhöhung auf die Dienstbezüge zu veranschaulichen, betrachten wir erneut das Beispiel des o.g Hauptgefreiten A4 Z / 2. Aktuell beträgt sein monatliches Bruttodienstgehalt 2.528,96 €.

Unter Berücksichtigung der Erhöhung der Tabellenwerte ergibt sich folgende Beispielrechnung:

  1. Anhebung um den Sockelbetrag von 200 €: Das Bruttodienstgehalt von 2.528,96 € erhöht sich auf 2.728,96 €.
  2. Lineare Erhöhung um 5,3 Prozent: Das Bruttodienstgehalt steigt weiter auf 2.873,59 €.

Die Erhöhung der Tabellenwerte führt somit zu einer monatlichen Gehaltssteigerung von 344,63 €, also 13,6 % für den Hauptgefreiten. Dabei handelt es sich allerdings, wie im Beispiel aufgeführt, um eine Steigerung des Bruttogehalts. 

Auswirkungen auf das Nettogehalt verschiedener Dienstgrade ab März 2024

Damit du weißt, wie viel dir am Ende des Tages an zusätzlichem Nettogehalt in der Tasche bleibt, geben wir dir ein paar Schätzwerte mit, an denen du dich orientieren kannst. Die genaue Gehaltssteigerung hängt auch hier von den individuellen Faktoren ab, wie Familienstand, Kinder, Steuerklasse etc. 

Auswirkungen auf freiwillig Wehrdienstleistende (FWD)

Die Tarifverträge im öffentlichen Dienst umfassen auch Regelungen für Freiwillig Wehrdienstleistende (FWD). Obwohl FWD formal keinen Tarifverträgen unterliegen, orientieren sich die Gehälter und Vergütungen für diese häufig an den tariflichen Regelungen für Soldaten. Unsere Vermutung, dass FWD dabei ähnlich behandelt werden wie Auszubildende, hat sich nicht bestätigt. Diese erhalten den selben Inflationsausgleich wie ein Zeitsoldat.

Festhalten lassen sich folgende Kernpunkte: 

Inflationsausgleichszahlung am Beispiel eines Hauptgefreiten (FWD)

Um die Auswirkungen des Inflationsausgleichs auf FWD zu veranschaulichen, betrachten wir das Beispiel eines Hauptgefreiten mit folgenden Daten: 

Auswirkungen auf das Nettogehalt verschiedener Dienstgrade (FWD) ab März 2024

In der nachfolgenden Tabelle gehen wir vorläufig davon aus, dass die Anpassung der Tabellenwerte ähnlich erfolgt wie bei Auszubildenden und Praktikanten im öffentlichen Dienst.

Auszahlung Inflationsprämie an Soldaten im September

Während die Beschäftigten im Bereich des Bundes und der Kommunen bereits seit Juni und Juli von den ersten Inflationsausgleichszahlungen profitieren konnten, müssen Soldatinnen und Soldaten noch einen Moment länger warten. Diese Verzögerung ist auf die gesetzliche Festlegung der Besoldungsanpassung und der Regelungen für die Inflationsprämie im öffentlichen Dienst zurückzuführen. Der besagte Gesetzesentwurf wurde erfolgreich am 13. Juli im Bundeskabinett verabschiedet. Derzeit liegt der Entwurf zur weiteren Beratung und Entscheidung beim Bundestag und Bundesrat. Da die geplante Gesetzgebung voraussichtlich erst im Herbst oder zum Jahresende hin vollständig verabschiedet wird, während die Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes bereits jetzt einen Ausgleich für die erheblich gestiegenen Lebenshaltungskosten benötigen, hat das Kabinett die Initiative ergriffen, Abschlagszahlungen zu gewähren. Dennoch ist aufgrund der geltenden Verfahrensabläufe erst mit der Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie im Zeitraum von September bis Oktober 2023 zu rechnen. Dementsprechend werden Zeit-, Berufssoldaten und FWD die Zahlungen rückwirkend erhalten, was dann im September eine Einmalzahlung von 1.900 € entsprechen würde. 

Wir werden euch auch zukünftig in diesem Blogbeitrag auf dem neuesten Stand halten.

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